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Bildungsurlaub & Lehrerfortbildung

Für die Veranstaltungen kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub im Rahmen des rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetzes beantragt werden. Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch von 10 Tagen Bildungsurlaub innerhalb zwei Jahren. Voraussetzung für die Gewährung ist die Teilnahme an mindestens drei Seminartagen.

Die meisten Seminare sind vom Pädagogischen Landesinstitut (PL) des Landes Rheinland-Pfalz für in der schulischen und außerschulischen Kulturarbeit tätige Lehrer*innen als Lehrerfort- und -weiterbildung anerkannt. Bitte informieren Sie sich bei uns, um welche Seminare es sich dabei handelt.