Ein Kulturveranstalter begibt sich in zahlreiche Geschäftsbeziehungen und übernimmt Haftungsrisiken: gegenüber Geldgebern*, Lieferant*innen und Vermietern* von Veranstaltungsräumen. Was ist bei Unzuverlässigkeit der Lieferant*in oder eines Dienstleisters* zu tun? Was passiert bei Programmänderungen, Verschiebungen, Umbesetzungen, Ausfällen? Wie ist es mit Rückforderungen von Eintrittsgeldern? Schließlich droht der Veranstalter*in die Verantwortlichkeit für Sach- oder Körperschäden, wenn ein Musikinstrument »verschwindet« oder jemand über ein Kabel stolpert und sich den Arm bricht.