Kulturbüro Rheinland-Pfalz

Seminarbeschreibung

Vertrag und Haftung bei Kulturveranstaltungen

Was, wenn Dinge anders laufen als geplant?
Ein Kulturveranstalter begibt sich in zahlreiche Geschäftsbeziehungen und übernimmt Haftungsrisiken: gegenüber Geldgebern*, Lieferant*innen und Vermietern* von Veranstaltungsräumen. Was ist bei Unzuverlässigkeit der Lieferant*in oder eines Dienstleisters* zu tun? Was passiert bei Programmänderungen, Verschiebungen, Umbesetzungen, Ausfällen? Wie ist es mit Rückforderungen von Eintrittsgeldern? Schließlich droht der Veranstalter*in die Verantwortlichkeit für Sach- oder Körperschäden, wenn ein Musikinstrument »verschwindet« oder jemand über ein Kabel stolpert und sich den Arm bricht. 

Inhalte

» Vertragliche und außervertragliche Verantwortlichkeit des Veranstalters* 
» Die unzuverlässige Lieferant*in 
» Das gestörte Engagement des Mitwirkenden (Ausfall, Verspätung oder geminderte Leistung des Mitwirkenden/Organisationsfehler des Veranstalters*) 
» Helfer*innen und Dienstleister* (z. B. schlechte Qualität von Ton- oder Lichttechnik/nachträgliche Verringerung des bestellten Leistungsumfangs) 
» Die Beziehung zum Vermieter* der Veranstaltungsräume 
» Das unzufriedene Publikum (Erstattung von Eintrittsgeldern/Ersatz weiteren Aufwandes/Haftung für Unglücke) 

Veranstaltungsort

Haus des Sports

Rheinau 11
56075 Koblenz

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Auf einen Blick

  • Mittwoch, 26.03.2025, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
  • Haus des Sports, Koblenz
  • Max. 18 Teilnehmende
  • Teilnahmegebühr: 100,00 €
  • Verpflegung ohne Übernachtung:
    15,00 €

Referent

Prof. Dr. jur. Christoph Becker
Universität Augsburg, Autor diverser Bücher und Fachbeiträge zum Thema Vertragsrecht
Kulturbüro Rheinland-Pfalz · C.-S.-Schmidt-Str. 9 · 56112 Lahnstein
info[at]kulturbuero-rlp.de · Tel. 02 62 1 . 62 31 5 – 0