Der inländische Veranstalter* ist zwar für die Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer einer ausländischen Künstler*in verantwortlich, aber es darf nicht zu seinen Lasten gehen. Daneben lernen wir die Befreiungsmöglichkeiten kennen und beschäftigen uns mit der Frage, wer die Ausländereinkommensteuer einbehalten und abführen muss: der Veranstalter* oder die Agentur. Beim Urheberrecht beschäftigt uns insbesondere das Dauerthema GEMA: Welche Tarife werden bei welcher Veranstaltungsart zugrunde gelegt? Vor allem der stark gestiegene Tarif für Stadtfeste hat für viele Diskussionen geführt. Wie werden die Berechnungskriterien ausgelegt? Neben einer Übersicht der wichtigsten Tarifarten befassen wir uns mit Sondernachlässen und der Angemessenheitsregelung. Wer literarische Werke oder Werke der Bild-Kunst nutzt, hat es mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst zu tun, die wir kurz kennenlernen werden. Die Behandlung der Abgaben in den Verträgen bildet den Abschluss dieses Webinars. In diesem Online-Seminar können Sie auch individuelle Fragen stellen.