Kulturbüro Rheinland-Pfalz

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Abgabepflichten im Kulturbetrieb (Modul I)

Künstlersozialabgabe und Umsatzsteuern
Selbst nach über 40 Jahren Künstlersozialversicherungsgesetz gibt es immer noch Unklarheiten über Fragen wie: Wer gehört zum Kreis der Abgabepflichtigen? Welche Leistungen sind abgabepflichtig? Wer muss die Künstlersozialabgabe übernehmen? Was ist künstlerisch und was nicht? Welche Rolle spielen die Rechtsformen dabei? usw. So verwundert es nicht, dass es immer mal wieder zu Rückzahlungen kommt, weil z. B. Künstlersozialabgabe auf Leistungen juristischer Personen entrichtet wurde. Daneben werden wir uns kurz mit der Bayerischen Versorgungskammer und der Altersvorsorgeabgabe AVA beschäftigen, die auch freie Theater betreffen können. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, seit Anfang 2023 auch öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kommunen. Im Kulturbereich gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, wie die Umsatzsteuerbefreiung oder den ermäßigten Steuersatz. Nicht immer ist es jedoch von Vorteil, sich z. B. von der Umsatzsteuer nach § 4 Abs. 20a befreien zu lassen und auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Auch ist nicht immer klar, wann der ermäßigte Steuersatz greift, und wie mit der mir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu verfahren ist.

Modul II »Ausländereinkommensteuer, Urheberecht (GEMA, VG Wort, VG Bild Kunst), Vertragsgestaltung« findet am Mittwoch, 19. Februar, 10 bis 13 Uhr statt. 

Inhalte

» Künstlersozialabgabe u. a. Sozialversicherungen 
» Umsatzsteuern 

Veranstaltungsort

Online-Seminar

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Auf einen Blick

  • Dienstag, 18.02.2025, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
  • Online-Seminar
  • Max. 24 Teilnehmende
  • Teilnahmegebühr: 50,00 €

Referent

Stephan Bock
Kulturmanager, Kulturberater, Supervisor (DGSv), Trainer, Coach; Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Thema „Kulturmanagement“
Kulturbüro Rheinland-Pfalz · C.-S.-Schmidt-Str. 9 · 56112 Lahnstein
info[at]kulturbuero-rlp.de · Tel. 02 62 1 . 62 31 5 – 0