Der eingetragene und gemeinnützige Verein ist nach wie vor die klassische Rechtsform im Kulturbetrieb; sie hat einen relativ geringen Verwaltungsaufwand und bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Andererseits ist er oft schwerfällig, da das oberste Entscheidungsorgan die Mitgliederversammlung ist. Andere juristische Personen, wie die GmbH, UG, Genossenschaft oder Stiftung können ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden; sie begrenzen die Entscheidungen auf einen kleinen Personenkreis und bieten mehr Spielraum für wirtschaftliches Handeln. Bei den Personengesellschaften ist die GbR haftungsbeschränkt eine spannende Alternative für Künstlerinnen, die gemeinsam ein zeitlich begrenztes Projekt realisieren möchten, zumal Einzelpersonen oft als Antragsteller nicht akzeptiert werden. Spannend ist es auch, die unterschiedlichen Rechtsformen zu kombinieren.