Veranstalter in Deutschland sind verpflichtet, bei Engagements ausländischer Künstlerinnen und Künstler Einkommensteuer einzubehalten und abzuführen – doch nicht auf eigene Kosten. Im Seminar klären wir, wie die Abgabe korrekt gehandhabt wird, welche Befreiungsmöglichkeiten bestehen und ob die Pflicht beim Veranstalter oder bei der Agentur liegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Urheberrecht, insbesondere den GEMA-Tarifen. Welche Tarife gelten für welche Veranstaltungsarten? Welche Nachlässe und Sonderregelungen gibt es? Und wie wird die Angemessenheitsregelung angewendet? Auch die Arbeit der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst wird vorgestellt. Zum Abschluss geht es um die vertragliche Behandlung dieser Abgaben. Wie immer gibt es Gelegenheit für individuelle Fragen.