Seminarbeschreibung

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Vertragsgestaltung

Verträge des Veranstalters mit Vermieter, Künstlerin, Agentur

Der Alltag des Kulturbetriebs wird stark von Vertragsbeziehungen geprägt: Dazu gehören Verträge mit Vermietern von Veranstaltungsflächen, Verträge mit mitwirkenden Künstlerinnen, Verträge mit Agenturen. Das Bürgerliche Gesetzbuch überlässt es den Beteiligten, durch Vertragsgestaltung eine den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Regelung herzustellen. Viel hängt von der Durchsetzungskraft einer Seite in den Vertragsverhandlungen ab. Mit dem Vertrag werden nicht nur Leistungsdaten (zum Beispiel Aufführungstermine und Honorare) festgesetzt, sondern auch Risiken und Haftungsfragen (zum Beispiel der Ausfall der Veranstaltung wegen technischen Defektes im gemieteten Bühnenraum) zugeordnet. Im Seminar werden Regelungsprobleme und Vertragsmuster für unterschiedliche Situationen und Fälle erörtert.

Inhalte
» Grundfragen zur Vertragsgestaltung: Identifikation der Beteiligten, Leistungsbeschreibung und Nebenbestimmungen; Handlungsfreiheit bei vorbereiteten Klauseln und bei Individualvereinbarung
» Wechselseitige Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Abwicklung einer Saal- oder Freiflächenmiete
» Interessenausgleich im Vertrag mit dem Mitwirkenden (z. B. Schauspieler, Musikerin), insbesondere betreffend Leistungsstörungen und Auflösung (freier Mitwirkendenvertrag, nicht Arbeitsvertrag)
» Gewinnung des Mitwirkenden durch eine Agentur: Bloße Vermittlung oder Eigenleistung der Agentur? Haftung für Unregelmäßigkeiten

Veranstaltungsort

Mainz, Erbacher Hof

Grebenstraße 24, 55116 Mainz